Viele Kirchengemeinden machen sich bereits im Rahmen von ekhn 2030 ihre Gedanken, wobei die Hauptaufgabe die inhaltliche Zusammenarbeit und nachfolgend zukünftige Organisationsform.
Einige Dekanate sind schon mit Unterstützung der Gebäudestrategieberatung aus dem Baureferat auf dem Weg im GBEP-Prozess. Für die meisten werden die Bereisungen und Workshops gestaffelt nach Gruppenzugehörigkeit ab 2024 starten und bis spätestens 2026 werden alle Dekanate den Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan abschließen.
Alle notwendigen Informationen zum Prozess und Zeitplan.
Was passiert in der Zwischenzeit mit Bauprojekten?
• Baugenehmigungspraxis bei Erstellung der Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplän
Ziel dies qualitativen Konzentrationsprozesses soll die Stärkung von evangelischen Orten sowie eine Nutzungsverbesserung bzw. Anreicherung der Nutzungen dieser Gebäude sein. Der Prozess zur Erstellung der GBEP-Leitlinien für den qualitativen Konzentrationsprozess im Rahmen des Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplans im Dekanat (GBEP) umfasst mehrere wesentliche Schritte. Zunächst wurde eine umfassende Analyse der bestehenden Bedürfnisse und Anforderungen der Kirchengemeinden und Dekanate durchgeführt. Diese Analyse diente als Grundlage für die Entwicklung der Leitlinien, die darauf abzielen, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Planung von Gebäuden zu gewährleisten.
Im nächsten Schritt wurden verschiedene Beteiligte, darunter Gemeindemitglieder, Fachleute und Entscheidungsträger, in den Prozess einbezogen. Durch Workshops und Diskussionsrunden konnten wertvolle Perspektiven und Anregungen gesammelt werden, die in die Leitlinien einflossen. Die Einbeziehung dieser unterschiedlichen Stimmen stellte sicher, dass die Leitlinien praxisnah und umsetzbar sind.
Anschließend wurde ein Entwurf der Leitlinien erstellt, der die gesammelten Erkenntnisse und Empfehlungen zusammenfasste. Dieser Entwurf wurde in mehreren Iterationen überarbeitet, um sicherzustellen, dass er den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird. Schließlich wurden die fertigen GBEP-Leitlinien im Juni 2023 veröffentlicht und stehen nun den Kirchengemeinden und Dekanaten als Handreichung zur Verfügung.
Die GBEP-Leitlinien bieten eine strukturierte Vorgehensweise zur Planung und Entwicklung von Gebäuden und fördern eine nachhaltige und bedarfsgerechte Nutzung der Ressourcen innerhalb der Gemeinden.
Der Prozess läuft auf Dekanatsebene in folgenden Schritten ab:
Die in den Nachbarschafträumen erarbeiteten Variantenvorschläge werden in der Dekanatssynode beraten und beschlossen und von der Kirchenleitung genehmigt.
Unterstützt und begleitet wird der Prozess durch die Projektgruppe des Baureferats. Geplant ist den Prozess innerhalb der Dekanate bis spätestens Ende 2026 mit Beschlussfassung eines verschlankten, aber qualitativ zukunftsfähigen Baubestandes abzuschließen.
Hier geht es zu bereits erfolgreich umgesetzten Beispielen der Gebäudeentwicklung.
Stand 20. August 2024
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) steht vor großen Herausforderungen. Aufgrund des demografischen Wandels und sinkender Mitgliederzahlen wird erwartet, dass der Haushalt bis 2030 um etwa 14% (140 Millionen Euro) schrumpft. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die EKHN den Transformationsprozess "ekhn2030" ins Leben gerufen.
Die EKHN strebt mit diesen Maßnahmen eine nachhaltige und zukunftsfähige Nutzung ihres Gebäudebestands an. Durch die Konzentration auf gut nutzbare Flächen und die Reduktion von Leerstand soll die finanzielle Belastung verringert und gleichzeitig die Qualität der kirchlichen Arbeit gesichert werden. Der Prozess erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Dekanaten und der Landeskirche, um die Herausforderungen der kommenden Jahre gemeinsam zu bewältigen.
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EKHN 2030: Gebäudemanagement und Transformation
Die EKHN strebt mit diesen Maßnahmen eine…